Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte

Michael Finke  &  Gisela Thoms


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Infotheke Teil 1
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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.07.2007

Am 1.Juli 2007 tritt nach langer Diskussion die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes mit folgenden Neuerungen in Kraft:

- Änderungen der Kostenverteilung und Modernisierungen können nun zum
  Teil mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
- Gerichtliche Verfahren richten sich nach der Zivilprozessordnung, das
  Gericht muss nicht aufklären, die Parteien müssen selbst vortragen.
- Die von der Rechtsprechung festgestellte Teilrechtsfähigkeit der Woh-
  nungseigentümergemeinschaft ist ins Gesetz übernommen worden.
- Das Verwaltungsvermögen gehört der Gemeinschaft und nicht den
  Eigentümern nach Bruchteilen
- Für Rechnungen Dritter (z.B. Handwerker) haften die Eigentümer nur noch
  nach Miteigentumsanteil, nicht mehr gesamtschuldnerisch
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig.

Sollten Sie Fragen zur Reform haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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