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Infotheke Teil 1
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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum
01.07.2007
Am 1.Juli 2007 tritt nach langer Diskussion
die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes mit folgenden
Neuerungen in Kraft:
- Änderungen der Kostenverteilung und
Modernisierungen können nun zum
Teil mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
- Gerichtliche Verfahren richten sich nach der Zivilprozessordnung, das
Gericht muss nicht aufklären, die Parteien müssen selbst
vortragen.
- Die von der Rechtsprechung festgestellte Teilrechtsfähigkeit der Woh-
nungseigentümergemeinschaft ist ins Gesetz übernommen worden.
- Das Verwaltungsvermögen gehört der Gemeinschaft und nicht den
Eigentümern nach Bruchteilen
- Für Rechnungen Dritter (z.B. Handwerker) haften die Eigentümer nur
noch
nach Miteigentumsanteil, nicht mehr gesamtschuldnerisch
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig.
Sollten Sie Fragen zur Reform haben,
vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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