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Infotheke Teil 2
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Aufzugskosten
auch für Erdgeschossmieter umlegbar
Mieter
von Erdgeschosswohnungen können durch den Mietvertrag nach dem
allgemein vom Vermieter angewandten Umlegungsmassstab (z.B.
nach
Fläche) zur Beteiligung an den Aufzugskosten
herangezogen
werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs soll das auch
dann
gelten, wenn der Mieter weder einen Keller noch einen
Dachboden
mitbenutzen kann, die er mit dem Aufzug erreichen könnte (BGH
20.09.2006, AZ:
VIII ZR 103/06).
Kein Wandabstand von
Möbeln
– Vermieters Dämmpflicht
Vermieter können zur Meidung von Schimmel
nicht vom Mieter verlangen, Möbel in deutlichem Abstand von
Aussenwänden
aufzustellen. Das soll nicht gelten, wenn eine solche Pflicht
vertraglich vereinbart ist oder die Wohnung mit Abstandsleisten
ausgestattet ist, die den Abstand zwangläufig herbeiführen. Vermieter
muss von aussen dämmen, damit sich kein Schimmel bildet und den Schaden
des
Mieters an Möbeln ersetzen. Wärmedämmung von innen ist wegen
Verkleinerung des Wohnraumes dem Mieter nicht zuzumuten. (LG Mannheim
14.02.2007, AZ: 4 S 62/06)
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